Lebenskraft-
die Leidenschaft zur Pflege!
Menschlich pflegen heißt, den Bewohner als ganzheitlich zu betrachten. Unser konzeptionelles Pflegemodell, mit dem wir arbeiten, geht auf Monika Krohwinkel zurück. Sie veröffentlichte 1984, aufbauend auf die Konzeption von Liliane Juchli (ATL), erstmals ihr „Modell der Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens“ (AEDL). 1993 wurden dann die 13 AEDLs veröffentlicht.
Grundlage unseres pflegerischen Handelns bildet deshalb das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel.
Die AEDL in Anlehnung an das Pflegemodell von Monika Krohwinkel gliedern sich somit in folgende 13 Lebensbereiche:
In der Intensivpflege ist die Einbeziehung der sozialen Bereiche besonders wichtig. Durch die sozialen und psychischen Komponenten, soll es den Pflegefachkräften ermöglicht werden, Veränderungen von Reaktionen und Verhaltensentwicklungen frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen.
Jegliche Fortschritte und positive Erfahrungen sollen wiederum als Ressourcen genutzt werden, aus denen Mut und Zuversicht geschöpft werden.
Wir führen Erstbesuche noch im Krankenhaus/Reha durch unsere Pflegedienstleitung/ stellv. PDL durch und dokumentieren diese. Die Anamnese wird in enger Zusammenarbeit zwischen Pflegedienstleitung und den vor Ort tätigen Ärzten und Pflegekräften erhoben. Dabei werden, unabhängig vom Pflegeauftrag, alle Aspekte im Sinne der ganzheitlichen Betrachtungsweise erhoben und bewertet. Mit Hilfe der AEDL sollen die gesunden Anteile (Ressourcen) als auch die krankheitsbedingten Einschränkungen (Probleme) ermittelt und im Pflegeprozess berücksichtigt werden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der gezielten Förderung und Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen im Sinne einer aktivierenden Pflege.
Ziel ist es, die Selbständigkeit zu fördern und dem Bewohner ein weitestgehend eigenständiges Leben zu ermöglichen.
Nach Erhebung der Anamnese legen wir im Zusammenwirken mit dem Bewohner und dessen Angehörigen/ Betreuern Pflegeziele fest. Besteht die Möglichkeit einer Verbesserung des Gesundheitszustandes in naher oder ferner Zukunft, werden Rehabilitationsziele formuliert.
Ein Pflegeziel kann aber auch der Erhalt eines Gesundheitszustandes infolge einer chronisch- psychiatrischen Erkrankung oder auch das verlangsamte Fortschreiten der Erkrankung sein.
Uns ist es ein wichtiges Anliegen, besonders bei unaufhaltsamen, krankheitsbedingten Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die Wahrung der Würde des Menschen und die Akzeptanz der Wünsche des Bewohners zu akzeptieren.
Die in der Pflegeplanung festgelegten Pflegemaßnahmen dienen dem Erreichen der Pflegeziele. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt nach pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wir arbeiten dabei mit Pflegestandards. Diese wurden von uns für den Gebrauch im Pflegebereich erarbeitet und an die Besonderheiten der außerklinischen Intensivpflege angepasst.
Im regelmäßigen Abstand von 8 Wochen nach Neuaufnahme und nach weiteren 8 Wochen werden Qualitätskontrollen durchgeführt, anhand einer Pflegevisite durch die PDL bzw. stellv. PDL.
Danach anlassbezogen mindestens einmal im Jahr bei allen Bewohnern.
Um die Aktualität der Pflegeplanung jederzeit sicherzustellen, wird eine anlassbezogene Evaluation und damit verbunden eine Anpassung der Pflegeziele und Pflegemaßnahmen erfolgen.
Es wird eine (oder zwei) Bezugspflege(-n) je Bewohner angestrebt, um pflegerische Beziehungs- und Problemlösungsprozesse so schnell wie möglich, ohne Unterbrechung umzusetzen. Die Bezugspflege ist für die Sicherung der pflegerischen Informationsweitergabe an Mitarbeiter, Angehörige oder Betreuer verantwortlich.
Die Verantwortung für die Erstellung und regelmäßige Überprüfung der Pflegeplanung sowie die Überwachung der Dokumentation kann von der PDL an die stellv. PDL delegiert werden.
Die pflegerischen Abläufe sollen individuell und umfassend von der Bezugspflege mit dem Bewohner und seinen Angehörigen bzw. Betreuern abgesprochen, dokumentiert, durchgeführt und überprüft werden.
Die Bezugspflegen sollen sich über die aktuelle persönliche Pflegesituation informieren und diese auch in der Übergabe und den Dienstbesprechungen für den Bewohner gegenüber dem gesamten Pflegeteam vertreten.
Innerhalb der Versorgung müssen sich alle Mitarbeiter an den erstellten Pflegeplan orientieren, aber die Bezugspflegen müssen die Pflegeplanung und Dokumentation auf ihre Wirksamkeit überprüfen und evaluieren.
Bei Problemen in der zwischenmenschlichen Beziehung zwischen dem Bewohner, Angehörigen oder Betreuer, entscheidet die stellv. PDL über die Form der Konfliktlösung.
Bei Abwesenheit der stellv. PDL wird die Vertretung durch die PDL geregelt.