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Entlassungsmanagement

Das Überleitungs- und Entlassungsmanagement stellt sicher, dass ein nahtloser Übergang aus dem Krankenhaus/ Reha sichergestellt wird.

Die Umsetzung des Entlassungsmanagements richtet sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem Expertenstandard „Entlassungsmanagement“.


Das Ziel des Entlassungsmanagements ist es, etwaige Versorgungsprobleme zu erkennen und einen daraus resultierenden Pflege- und Unterstützungsbedarf zu erhalten, um damit eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.


Es soll Folgendes erzielt werden:
  •  Vermeidung von Versorgungsbrüchen und unnötigen Belastungen von Bewohnern und Angehörigen
  • Sicherung der Weiterversorgung des betroffenen Bewohners
  • Stärkung der Selbstverantwortlichkeit des betroffenen Bewohners und seiner Angehörigen
  • Förderung der interdisziplinären Versorgung
Das soll erreicht werden durch:
  • gezielte Vorbereitung von dem Bewohner und dessen Angehörige auf die Entlassung
  • Abstimmungen mit allen an der nachstationären Pflege und Versorgung beteiligten Akteure
  • verbesserten Informationsaustausch zwischen den am Entlassungsprozess beteiligten Akteuren und Einrichtungen
Es soll nach den 5 Phasen des Expertenstandards „Entlassungsmanagements“ gehandelt werden:


Phase 1 Einschätzung der Versorgungsrisiken und des Unterstützungsbedarfs
Phase 2 Entlassungsplanung
Phase 3 Information und Beratung der Betroffenen
Phase 4 Abstimmung Entlassungstermin

Phase 5 Überprüfung vor der Entlassung


Prinzipiell gilt (akut oder geplant) eine bestmögliche Vorbereitung zu haben, um im Ernstfall schnell handeln zu können. Der ausgearbeitete Überleitungsbogen sollte schon mit den Grunddaten versehen sein und bei Bedarf komplettiert werden. Bei geplanten Ereignissen, kann der Bogen innerhalb der letzten 24 Stunden vor Einweisung vervollständigt und bei plötzlichen Ereignissen schnellstmöglich nachgereicht werden.