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Lebenskraft-

die Leidenschaft zur Pflege!

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Finanzierungsgrundlage und Rahmenverträge

Vorrangig sind die Kostenträger des Intensivpflegedienstes die Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger, aber auch Privatzahler.

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.0 Leistungsumfang
Der Leistungsnehmer erhält durch den Leistungserbringer folgende Leistungen:


1.1 Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Beratung, Hilfestellung, Anamnese und Pflegeplanung nach der umseitigen Leistungsplanung, in der Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen festgelegt werden.

1.2 Leistungen der Grundpflege, der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach dem SGB V, jeweils nach ärztlicher Verordnung.

 

2.0 Leistungserbringung


2.1 Die Pflegeleistungen werden fachgerecht erbracht. Es können auch Mitarbeiter/-innen im Rahmen ihrer pflegerischen Ausbildung eingesetzt werden.
2.2 Die Leistungen werden vom Leistungserbringer in der Pflegedokumentation aufgezeichnet. Die Pflegedokumentation ist Eigentum des Leistungserbringers und muss nach Beendigung dieses Vertrages zurückgegeben werden.


3.0 Entgeltregelung


3.1 Das Entgelt für die Leistungen wird in Rahmenverträgen zwischen den Landesverbänden der Leistungsträger und den Vereinigungen der Leistungserbringer festgelegt. Sie sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages. Das für die Leistungen zu entrichtende Entgelt schuldet der zuständige Leistungsträger. Für diese Leistungen sind vom Leistungsnehmer keine
Intensivpflege „LEBENSKRAFT“

Zuzahlungen zu entrichten. Sind die monatlichen Gebührensätze oder die monatlichen Gesamtwerte jeweils vor Ablauf eines Monates erschöpft, hat der Leistungsnehmer das weiterhin anfallende Entgelt selbst zu entrichten. Unter den Voraussetzungen des § 82 SGB XI können dem Leistungsnehmer auch betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen in Rechnung gestellt werden.


3.2 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
3.3 Das Entgelt für Leistungen, die die Krankenkasse, die Pflegekasse oder ein anderer Leistungsträger zu tragen haben, rechnet der Leistungserbringer direkt mit diesen ab.
3.4 Für den Fall, dass kein Leistungsträger das Entgelt übernimmt, trägt der Leistungsnehmer selbst die Kosten.
3.5 Ergänzende Leistungen, die nicht in den Rahmenverträgen enthalten sind, bedürfen einer Vereinbarung zwischen Leistungsnehmer und Leistungserbringer.


4.0 Haftung


4.1 Der Leistungserbringer haftet für Schäden im Rahmen dieses Vertrages nach den gesetzlichen Regelungen. Die Haftung des anordnenden Arztes bleibt hiervon unberührt.


5.0 Kündigung


5.1 Dieser Vertrag kann vom Leistungsnehmer mit einer Frist von acht Tagen gekündigt werden. Der Leistungserbringer kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
5.2 Im Falle einer Entgelterhöhung ist der Leistungsnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt für den Leistungserbringer insbesondere vor

  • wenn der Gesundheitszustand des Leistungsnehmers sich so verändert hat, sodass seine sachgerechte Betreuung in der Umgebung/ WG nicht mehr möglich ist und der Leistungserbringer eine angemessene anderweitige Betreuung zu zumutbaren Bedingungen nachweist.

  • wenn nach medizinischer Indikation eine Pflege nicht mehr notwendig ist.

  • bei schwerer Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag nach vorheriger Abmahnung.

 

6.0 Datenschutz


6.1 Die Übermittlung personenbezogener Daten ist nur mit Zustimmung des Leistungsnehmers zulässig.
6.2 Der Leistungsnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Leistungserbringer die für die Abrechnung erforderlichen Daten an den jeweiligen Leistungsträger übermittelt.