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Lebenskraft-

die Leidenschaft zur Pflege!

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Qualitätsmanagement

Die Intensivpflege „LEBENSKRAFT“ möchte durch

  • präzise Ermittlung der Bewohneranforderungen,
  • verbindliche Absprachen,
  • Zusammenarbeit mit Versorgern über Grenzen hinweg
  • ständige Verbesserung der Arbeitsabläufe und -ergebnisse und
  • das Lernen aus Fehlern und Offenheit gegenüber Veränderungen die erwünschte Qualität erreichen.

Die allgemeinen Grundsätze der 3 Ebenen der Qualität sind:

  • Strukturqualität - Rahmenbedingungen des Leistungserbringungsprozesses (personelle und sachliche Ausstattung)
  • Prozessqualität - Versorgungs- bzw. Pflegeablauf
  • Ergebnisqualität - Zielerreichungsgrad der pflegerischen Maßnahmen

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser 3 Ebenen, liegt bei der Leitungsebene (PDL/QMB).


Des Weiteren steht die Qualität und deren Sicherung als wichtiges Merkmal auch bei uns in der Intensivpflege „LEBENSKRAFT“ an vorderster Stelle. Nicht nur neue Gesetze stärken immer mehr den Qualitätsanspruch, auch aktuelle Erkenntnisse aus der Pflegeforschung stellen immer neue Anforderungen an eine moderne Pflege.


Wir arbeiten an einem Qualitätsmanagement-Handbuch, das die Forderungen der ISO 9001:2015 erfüllt.


Eine Säule der Qualitätssicherung und -entwicklung ist die Fortbildung der Mitarbeiter. Um die Pflege dem aktuellen Wissensstand und den Anforderungen entsprechend gestalten zu können, ist es heute unerlässlich geworden, sich regelmäßig fortzubilden.


Deshalb finden in der Intensivpflege „Lebenskraft“ interne und externe Fortbildungen in einem angemessenen Verhältnis statt und stellen sicher, dass unsere Pflege dem neuesten Wissensstand entspricht.


Als Qualitätsbeauftragte in unserem Intensivpflegedienst tritt die Pflegedienstleitung auf.


Es wird eine hausinterne gültige Dokumentation / Ordner mit Verfahrensanweisungen, Standards zur Aufnahme, Patientendokumentation, zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter und Assessments einheitlich erstellt. Als zusätzliches gültiges Dokumentationsprogramm nutzt der Intensivpflegedienst „Murimed“ und die selbst erstellten Dokumente. „Murimed“ ist ein Programm, welches wir nutzen, um die Struktur der Intensivpflege und die Patientenakten zu verwalten.


Die Einhaltung der festgelegten Qualität erfolgt durch die Leitung (PDL/QMB) und das Personal und durch Selbsteinschätzung. In regelmäßigen Abständen wird die Einhaltung der festgelegten Verfahren durch Gespräche, Überprüfung der Protokolle zur Qualitätssicherung und regelmäßige Pflegevisiten überprüft.


Regelmäßig wird die Ist-Situation von der QMB und vom Personal (Qualitätszirkel) gemeinsam evaluiert, um festzustellen, wo Handlungsbedarf in unserer Dokumentation besteht.


Ein Überleitungs- und Entlassungsmanagement sichert den nahtlosen Übergang von unseren zu pflegenden Bewohnern. Die Umsetzung erfolgt durch den Expertenstandard „Entlassungsmanagement“. Die Weiterleitung pflegerelevanter Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Aspekte. Auch arbeiten wir als Pflegedienst beim Überleitungsmanagement eng mit den zuständigen Kassen zusammen.


Im Qualitätszirkel soll die Grundlage für eine einheitliche Vorgabe zum Umgang mit dem Dokumentationssystem und zur endgültigen Festlegung der Formulare erfolgen. Auch müssen geeignete Maßnahmen der Durchführung der Qualitätssicherung durch den Intensivpflegedienst dokumentiert werden.

 

Interne Qualitätssicherung/ Externe Qualitätssicherung

 

Jeder pflegebedürftige Mensch hat ein Recht auf gute Pflege und Versorgung. Um die Pflegequalität unserer Einrichtung sicherzustellen, kommen vereinbarte Expertenstandards und gesetzliche Vorgaben zum Tragen, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert und dokumentiert wird.


Externe Prüfungen gewährleisten Vergleichbarkeit und Transparenz, während unsere interne Qualitätssicherung möglichen Defiziten in der Patientenversorgung zuvorkommen soll.


Zur internen Qualitätssicherung gehören folgende Maßnahmen, welche durchgeführt werden bzw. Unterlagen vorzuhalten und deren Inhalte umzusetzen sind:

Pflegeleitbild und Pflegekonzept

  • Pflegestandards
  • Dienstpläne
  • Handzeichenliste des eingesetzten Personals
  • Regelmäßige Dienstbesprechungen
  • Jährliche interne und externe Fortbildungen
  • Einarbeitungskonzept für neues Personal
  • Pflegevisiten
  • Regelmäßige Fallbesprechungen
  • Nachweis der Teilnahmen an berufsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen

Zu dem Verfahren zur Durchführung von externeren Qualitätsprüfungen ist der MDK oder andere Sachverständige berechtigt, die Qualität der Intensivpflege zu überprüfen.

Grundlagen der Prüfung sind:

  • Pflegedokumentation
  • Dienstpläne
  • Qualifikationsnachweise des Personals
  • Nachweis über interne Qualitätsicherungsmaßnahmen

Bei der Organisation von Patientensicherheit in einer Institution des Gesundheitswesens wird üblicherweise in 4 Schritten vorgegangen, die dem Managementzirkel (plan – do – check – act, kurz pdca-Zirkel) nachgebildet sind. Auf das klinische Risikomanagement übertragen bedeutet das: Risiken erkennen – Risiken abschätzen und bewerten – Risiken vermindern – Risiken überwachen.


In der Intensivpflege „LEBENSKRAFT“ ist es eine Anforderung zur Bewohnersicherheit in der Struktur der Norm im PDCA-Zyklus des Gesundheitswesens vorzugehen.

PFLEGELEITBILD KONZEPT-15
Quelle: PDCA-Zyklus am Beispiel eines WG-Putzplans | Blog der Lösungsfabrik (loesungsfabrik.de)
 

Deshalb wird das Qualitätshandbuch ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Es wird kontinuierlich im PDCA-Zyklus weiterentwickelt.

 

Grundsätze der Qualitätssicherung

 

Der gesetzliche Auftrag der Pflegekassen, eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemeinen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, erfordert eine ständige Sicherung der Qualität.

 

Wir orientieren uns dabei an den Maßstäben gemäß den Qualitätsanforderungen nach § 72 SGB XI, §§132. 132a Abs. 2 SGB V, sowie dem Abs. 4 SGB V und §§198, 199 RVO.


Der private Träger des Intensivpflegedienstes ist in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung dafür verantwortlich, dass Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden.
Ein Aufbau eines Qualitätszirkels ist angestrebt.
Im Intensivpflegedienst sind alle relevanten Expertenstandards vorhanden und werden umgesetzt. Die Standards werden erarbeitet, angepasst und danach gearbeitet. Die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, sowie deren Ergebnisse werden dokumentiert.


Beim Erbringen aller Leistungen richten wir uns nach folgenden Zielen:

 

  • Bei der Pflege und Versorgung orientieren wir uns an einer menschenwürdigen Lebensqualität und Zufriedenheit unserer Bewohner. Dabei berücksichtigen wir die Biographie und bisherigen Lebensgewohnheiten und versuchen diese so gut wie möglich in ihrem neuen Zuhause umzusetzen.
  • Die Pflegeleistungen sollen unseren Bewohnern helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, soweit es ihnen möglich ist.
  • Auf religiöse Bedürfnisse unserer Bewohner möchten wir so gut wie möglich Rücksicht nehmen.
  • Die Pflegeleistungen sind darauf ausgerichtet, die körperlich, geistigen und seelischen Kräfte des Bewohners wiederzugewinnen bzw. soweit wie möglich zu erhalten = aktivierende Pflege (darunter verstehen wir: so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich den Bewohner zu unterstützen).
  • Die Pflegeleistungen werden nach dem allgemein anerkannten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse, bedarfsgerecht und wirtschaftlich erbracht, sowie mit anderen Hilfen koordiniert (ärztliche Betreuung, Zusammenarbeit mit Angehörigen, Kooperationspartnern, Therapeuten …)
  • Auf die Entstehung einer Vertrauensbeziehung zwischen Bewohner, Angehörigen und den an der Pflege, Versorgung und Betreuung Beteiligten wird hingearbeitet. Hilfreich hierbei ist das System der Bezugspflege.

 

Die allgemeinen Grundsätze der 3 Ebenen der Qualität werden hier nochmals genau beschrieben:

 

1. Strukturqualität


Diese beinhaltet alle Rahmenbedingungen des Leistungsprozesses personeller (z.B. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter) und bauliche/sachlicher Ausstattung.


1.1. Verantwortliche Pflegefachkraft

 

Die Gesamtverantwortung hat die Pflegedienstleitung. Informationsweitergabe erfolgt im Rahmen der Dienstübergabe vor Ort. Sind weitere Informationen zu geben oder Absprachen zu treffen, erfolgt dies dann über Diensttelefon bzw. -handy. Die Pflegefachkräfte leiten an und kontrollieren die Pflegehilfskräfte.

 

Für die Intensivpflege-WG wird eine fachliche Leitung eingesetzt, welche die notwendige Qualifikation in folgendem Umfang hat:

  • Intensiv- und Anästhesieschwester oder
  • Atmungstherapeut oder
  • Pflegeexperte für die Beatmungspflege mit mind. 3 Jahren Erfahrung in der außerklinischen Beatmung

 

1.2. Geeignete Kräfte


In unserem Unternehmen arbeiten Altenpfleger/innen, Krankenschwestern/- pfleger und Pflegehilfskräfte. Letztere werden unter der fachlichen Anleitung und Kontrolle einer Fachkraft tätig. Sie führen die Grundpflege, sowie die Hauswirtschaft selbstständig durch. Im Dienstplan ist geregelt, dass immer zumeist eine oder zwei Pflegefachkräfte im Dienst sind.


1.3. Fort- und Weiterbildung


In der Intensivpflege „Lebenskraft“ finden interne und externe Fortbildungen in einem angemessenen Verhältnis statt und stellen sicher, dass unsere Pflege dem neuesten Wissensstand entspricht. Auch stellt der Intensivpflegedienst sicher, die pflegefachlichen Fortbildungen zu dokumentieren und diese auf Anforderung der Krankenkasse nachzuweisen. Die pflegefachliche Fortbildungszeit umfasst für jeden voll- und teilzeitbeschäftigten mindestens 15h pro Kalenderjahr und für jeden geringfügig beschäftigten Mitarbeiter mindestens 6h pro Kalenderjahr.

 

Inhaltlicher Schwerpunkte der Fortbildungen sind z.B.:

  • Pflegedokumentation
  • Pflegekonzept-/ leitbild
  • Pflegeprozesse, einschl. Anwendung von Pflegestandards
  • Expertenstandards
  • Arbeitsschutz/ Brandschutz
  • Datenschutz

 

Zusätzlich kommen noch berufsbezogene interne und/oder externe Fortbildungen im Umfang von 10h jährlich hinzu.

 

Inhaltlicher Schwerpunkte der Fortbildungen für Beatmungs- und Intensivversorgung sind z.B.:

 

  • spezielle Überwachung des Gesundheitszustandes
  • Pflege des Tracheostomas und Kanülenwechsel
  • Sekretmanagement
  • Beatmungsgeräte und Therapieformen
  • Umgang mit Inhalations- und Absauggeräten
  • Bewertung von Vitalparametern

 

Entsprechende Fachliteratur wird in den Diensträumen angeboten.

 

1.4. Räumliche Voraussetzungen


Die räumlichen Voraussetzungen der Intensivpflege sind im Unternehmenskonzept beschrieben.


1.5. Weitere Voraussetzungen


Der Pflegedienst hat einen Hygieneplan und ein Hygienehandbuch. Der Hygienebeauftragte ist die Pflegedienstleitung.
Eine ständige Erreichbarkeit des Intensivpflegedienstes ist gewährleistet und wird über Rufumleitung vom Festnetz aus dem Büro in die Intensivpflege-WG sichergestellt. Die Angehörigen und externen Versorger brauchen im Notfall nur die Hauptrufnummer unseres Dienstes zu wählen und sie können immer mit einer Pflegefachkraft in Verbindung treten.
Bei Bedarf vermitteln wir weitere Dienste, u.a. Essen auf Rädern, Physiotherapie, Fußpflege....
Die Versorgung mit Sanitätsmaterial ist durch ein Sanitätshaus gesichert, welches mit uns in Kooperation steht.

 

2. Prozessqualität


Auf den Versorgungs- bzw. Pflegeablauf haben die Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit einen erheblichen Einfluss. Sie orientiert sich an Art und Umfang pflegerischer Interventionen. Die gesamte Pflegedokumentation mit ausführlicher Anamnese und Pflegeplanung unter Berücksichtigung des Pflegekonzeptes ist dabei ein wichtiger Bestandteil.


2.1. Darstellung der ambulanten Pflege


Ein Pflegekonzept ist vorhanden in dem auch unsere Leistungen definiert sind. Ein Pflegeleitbild enthält die Leitlinien unseres Unternehmens, mit denen sich jeder Mitarbeiter vertraut gemacht hat und nach denen er arbeitet.
Wir arbeiten nach dem Prinzip der ganzheitlichen und aktivierenden Pflege, sowie nach dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel – die 13 Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDL).


2.2. Aufnahme von Pflegekunden


Durch die ständige Erreichbarkeit des Pflegedienstes kann sich jeder Pflegebedürftige oder Angehörige bei uns melden.
Im Vorfeld findet eine kostenlose Beratung bei uns im Pflegebüro statt und wenn es gewünscht wird auch vor Ort (Klinik/Reha).
Hat sich ein Pflegebedürftiger oder Angehöriger für unseren Pflegedienst entschieden, so wird durch die Pflegedienstleitung vor Ort (Klinik/Reha) das Erstgespräch geführt.


Dies beinhaltet folgende Punkte:

  • Aufnahme und Beratungsgespräch
  • Ausführliche Anamnese mit fachlicher Planung und Überwachung des Pflegeprozesses
  • Feststellung der vorhandenen Hilfsmittel (ggf. Beratung durch entsprechende Versorger)
  • Erläuterung aller Expertenstandards
  • Kontinenzberatung
  • Schmerzerfassung
  • Erhebungsbogen bei chronischen Wunden
  • Pflegevertrag

 

All diese Punkte werden zusammengefasst und fließen in die Pflegeplanung ein.
Der Bewohner wird einer oder zwei Bezugspflegefachkräften zugeteilt. Diese sind verantwortlich für die Pflegeplanung, die Biographiearbeit und sie sind Ansprechpartner für den Bewohner und dessen Angehörigen, sowie den betreuenden Ärzten und anderen Versorgern.

 

2.3. Pflegeplanung/Dokumentation


Für jeden Bewohner der Intensivpflege wird eine individuelle Pflegeplanung, bezogen auf die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten, erstellt und regelmäßig durch die Bezugspflegekräfte aktualisiert. Dabei werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Bewohners besonders berücksichtigt. Die Dokumentation erfolgt einheitlich. Eine Handzeichenliste der eingesetzten Mitarbeiter liegt vor.
Das Pflegedokumentationssystem auf aktuellem Stand wird übersichtlich und jederzeit nachvollziehbar nach dem Verlauf des Pflegeprozesses geführt. Die Dokumentation verbleibt beim Bewohner.
Auch beim Festlegen der Pflegeziele, werden die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege und die beim Pflegekunden vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten berücksichtigt, ebenso die soziale und kulturelle Integration des Bewohners in das gesellschaftliche Leben.


Die Pflegedokumentation besteht aus:

  • Stammblatt/ Pflegeanamnese (inkl. Biografie)
  • Überleitungsbogen
  • Pflegeplanung
  • Pflegebericht
  • Arztanordnungsbogen
  • Durchführungsbogen
  • Intensivkurve als Leistungsnachweis

 

Des Weiteren je nach Bedarf:

  • Medikamentenplan
  • Bewegungsplan
  • Vitalwertebogen
  • Beatmungsprotokoll
  • Bilanzierungsbogen
  • Wunddokumentation
  • Atemerfassung
  • Assessments

 

3.4. Vernetzung mit weiteren Einrichtungen


Im Rahmen unserer ganzheitlichen Pflege und Versorgung arbeiten wir mit weiteren Institutionen und Einrichtungen eng zusammen.
Hierzu zählen vorwiegend:

 

  • med. Fußpflege
  • Essen auf Rädern
  • Fahrdienst
  • Sanitätshäuser/ Medizintechnik
  • Wundschwestern/ Ernährungsschwestern
  • Apotheke
  • Seelsorger
  • SAPV/Palliativversorgung
  • Ärzte
  • Therapeuten

 

Wir unterstützen die Bewohner und deren Angehörige auch beim Ausfüllen von Anträgen und Vermittlung von weiteren Hilfen, koordinieren Termine für sie und begleiten sie. Dazu wurde ein Begrüßungsordner erstellt, um den Angehörigen eine Orientierungshilfe zu geben und den Umzug in unsere Intensivpflege zu erleichtern.


Inhalt Begrüßungsordner:

 

  • Willkommensanschreiben
  • Checkliste
  • Biografie
  • Datenschutzerklärung
  • Informationsblatt Expertenstandards
  • SEPA Lastschriftmandat
  • Diverse bewohnerbezogene Dokumente

 

3. Ergebnisqualität


Die Ergebnisqualität drückt den Zielerreichungsgrad der ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen im Gesundheits- und Zufriedenheitszustand des Bewohners aus.
Hierzu findet einmal jährlich eine Bewohnerbefragung statt und eine Pflegevisite durch die Pflegedienstleitung.
Es erfolgt eine kritische Auswertung und Zusammenfassung aller Ergebnisse, welche mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre verglichen wird.
Die monatliche Dienstbesprechung in der Intensivpflege Lebenskraft dient dazu, im Team den Arbeitsstil und die daraus resultierenden Ergebnisse kritisch zu betrachten. Wichtig ist dabei, inwieweit die aktuelle Pflegesituation verbessert oder gehalten werden kann. In Problemfällen wird eine gezielte Fallbesprechung durchgeführt, mit dem Ziel, die Pflegesituation zu verbessern.